Hornissenschutz in der Schweiz
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Was kostet die Arbeit von "hornissenschutz.ch - Andi Roost"


Nachstehend finden Sie eine Zusammenstellung der Preisgestaltung bei "hornissenschutz.ch - Andi Roost", welche für und ab 2022 angepasst wurde. Das Autogas wurde wesentlich teurer und aus rechnerischer Vereinfachung wurden teils Beträge angeglichen.




Beratungen telefonisch oder per Mail sind grundsätzlich kostenlos.

Beratung und oder Besichtigung vor Ort :

Hier gilt, dass die Zeit vor Ort für Privatpersonen kostenlos ist, wo hingegen für den Weg ein WEGGELD in Rechnung gestellt wird. Dieses kann bar gegen Quittung oder per Einzahlungsschein (Rechnung) beglichen werden.

Im Auftrag zweiter oder dritter (Versicherungen/ Verwaltungen/ Firmen) wird die Zeit zur Besichtigung, Beratung und oder Klärung einer möglichen Umsiedlung bzw. des weiteren Vorgehens ein Betrag von CHF 15.— pro 15 Minuten plus ein WEGGELD in Rechnung gestellt.




Umsetzungen, Umquartierungen und Umsiedlungen :

Diese Arbeiten sind kostenpflichtig.
Es werden pro 15' = CHF 23.— für die Arbeiten vor Ort und ein Weggeld in Rechnung gestellt. Das Weggeld setzt sich aus dem Anfahrtsweg und Weg zum Aussiedlungsplatz zusammen.
Dies entspricht einem Stundenansatz von CHF 92.—.

Absicherungen, Lenkungsmassnahmen oder bauliche Anpassungen :

Nebst einem Weggeld gelten folgende Tarife; 15'-Tarif à CHF 25.—, die ersten 15' = CHF 25.—. Die jeweils vollen 15' à CHF 25.— und weitere angebrochene 15' à CHF 15.— !
Dies entspricht einem Stundenansatz von CHF 100.—.
Diese Tarife gelten auch für Werkstattaufträge, zuzüglich Materialkosten, für besondere Produkte auf Anfrage.




Wegentschädigung :

Das WEGGELD (Kilometergeld) bei "hornissenschutz.ch - Andi Roost" beträgt CHF 0.50/km.




Vortrags- und Referentenhonorar :

Das Honorar beträgt pro 15 Minuten Sprechdauer CHF 35.—, zuzüglich des Weggeldes.

Zur Ausrichtung von Seminaren/ Schulungen und Kursen :

Dies Honorar wird auf Anfrage errechnet und ist abhängig von Dauer und jeweiligem Aufwand. Verrechnet wird zusätzlich eine Wegentschädigung (Kilometergeld, siehe oben) und falls nötig Übernachtungskosten.




Daten/ Rechnung digitalisieren :

Sollen Daten oder Rechnungen digital zur Verfügung stehen, so wird ein Betrag von zuzüglich CHF 5.— verrechnet.




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